Ernährungsberatung
Gesund und richtig essen
Leitlinienkonforme Ernährungsberatung und -therapie
- Erstgespräch (60 min): 95,- Euro
- Folgegespräche (je à 30 min): 50,- Euro
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen i. d. R. 50 % bis 85 % der gesamten Beratungskosten mit insgesamt 5 Terminen (Erstberatung 60 min; 4 Folgeberatungen à 30 min). Die Bezuschussung bitte immer vor der ersten Beratung bei Ihrer Kasse anfragen!
- Der Eigenanteil des Patienten ist zu jeder Beratung bitte in bar zu entrichten.
Es werden zwei Arten der Beratung unterschieden:
Ernährungsberatung nach § 20 SGB V beinhaltet Krankheitsprävention z. B. bei Übergewicht. Hierfür benötigen Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt ein „Formular zur Empfehlung von verhaltensbezogener Primärprävention“ (Präventionsempfehlung Muster 36). Zusammen mit dem von mir erstellten individuellen Kostenvoranschlag legen Sie diese Ihrer Krankenkasse vor. Das Formular für den Kostenvoranschlag befindet sich im Bereich Downloads [link].
Ernährungstherapie nach § 43 SGB V beinhaltet konkrete individuelle Pläne und verhaltenstherapeutische Maßnahmen in Hinblick auf eine bestimmte akute und chronische Erkrankung. Hierfür benötigen Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Zusammen mit dem von mir erstellten individuellen Kostenvoranschlag legen Sie diese Ihrer Krankenkasse vor. Das Formular für den Kostenvoranschlag befindet sich im Bereich Downloads [link].
Bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen (CF und PKU) gelten die Richtlinien nach der Heilmittelverordnung (Muster 18).
Bei den privaten Krankenversicherungen werden die Kosten in den meisten Fällen nach der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) übernommen. Allerdings gibt es Ausnahmen und Versicherungen bzw. Tarife, welche die Beratungen teilweise oder ganz übernehmen. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse. Bei Fragen rufen Sie mich gerne an.